A L L G E M E I N E G R U N D P F L E G E
Für Tätigkeiten, die im Alltag unabdingbar sind, ist es wichtig, Unterstützung durch eine Pflegekraft zu erhalten
Sind Sie pflegebedürftig?
Sofern ein Klient vom MDK, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, einer Pflegestufe zugeordnet wurde, gilt er oder sie als pflegebedürftig. Er hat somit nach SGB XI (Sozialgesetzbuch) Anspruch auf Pflegegeld – und Pflegesachleistungen. Diese beinhalten auch die Leistungen der allgemeinen Grundpflege, die von uns in folgendem Umfang erbracht werden:
Körperpflege jeglicher Art
Hilfe beim An- und Auskleiden
Mobilisation
Betten/ Lagern
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Hilfe bei Ausscheidungen
Wozu wird die allgemeine Grundpflege benötigt?
Die allgemeine Grundpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn der Klient etwa nicht mehr in der Lage ist, sich eigenständig zu waschen oder etwa an- bzw. auszukleiden. Da diese Tätigkeiten für den Klienten im Alltag unabdingbar sind, ist es wichtig, Unterstützung durch eine Pflegekraft zu erhalten.