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V E R H I N D E R U N G S P F L E G E

 

Was bedeutet Verhinderungspflege?

 

Von Verhinderungspflege spricht man, wenn der gewohnte pflegende Angehörige oder der gewohnte ehrenamtliche Pfleger durch Urlaub, Krankheit aus anderen Gründen verhindert ist und im Zeitraum der Abwesenheit auf ambulanter Basis von einer Pflegekraft eines Pflegedienstes ersetzt wird.


 

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

 

Grundsätzlich jeder, der pflegebedürftig ist! Anspruch auf Verhinderungspflege hat, wer als pflegebedürftig gilt. Welcher Pflegestufe der zu Pflegende genau zugeordnet ist, spielt dabei keine Rolle!

Leider wissen nur sehr wenige Angehörige, dass die Verhinderungspflege als Sonderleistung zusätzlich zu den Pflegegeld – und Pflegesachleistungen von den Pflegekassen angeboten wird. Die pflegenden Angehörigen nutzen somit ihre Chance nicht, sich auch einmal um ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse zu kümmern und sich kurzzeitig von der dauerhaften Beanspruchung durch die Pflege zu erholen.

 

Deshalb sehen wir es als unsere Mission an, unseren Klienten zu vermitteln, dass – und wie sie die Leistung der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können. Denn die kompetente Beratung unserer Kunden ist unsere große Stärke.
 

In welchem Umfang werden die Kosten übernommen?

 

Die Verhinderungspflege kann in unterschiedliche Form genutzt werden. Man unterscheidet zwischen:

 

 der herkömmlichen Verhinderungspflege und

 der stundenweisen Verhinderungspflege


 

Die herkömmliche Verhinderungspflege

 

Pflegebedürftige können 28 Tage pro Kalenderjahr die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Die 28 Tage werden hierbei als 1 Monat angesehen und können nicht auf das ganze Jahr verteilt –, sondern müssen am Stück genutzt werden.


 

Die stundenweise Verhinderungspflege

 

Auf die Möglichkeit der stundenweisen Verhinderungspflege möchten wir unsere Klienten ganz besonders aufmerksam machen. Sie bietet den großen Vorteil, dass die Verhinderungspflege stundenweise, also bei Bedarf über das gesamte Jahr verteilt, in Anspruch genommen werden kann. Somit können die pflegenden Angehörigen ihre Freizeit flexibler und unabhängiger planen.

 

Zudem besteht ein weiterer Vorteil darin, dass die Kosten der Verhinderungspflege bis zu einer Höhe von 1550 € pro Jahr von den Pflegekassen übernommen werden – und das zusätzlich zum üblichen Pflegegeld – oder Pflegesachleistungen!

 

Der Antrag für die Verhinderungspflege muss bei den Pflegekassen gestellt werden. Bei der Beantragung helfen wir unseren Klienten gerne und beraten sie kostenlos.


 

Ein Beispielfall:

 

Herr Bleibtreu arbeitet halbtags. Anschließend pflegt er seinen Vater und erhält Pflegegeld von der Pflegekasse seines Vaters. Bei einem Fahrradsturz während eines Betriebsausfluges bricht er sich unglücklicherweise seinen rechten Arm. Im Krankenhaus teilt ihm der behandelnde Arzt mit, dass er seinen Arm vier Wochen lang schonen muss. Somit ist Herr Bleibtreu nicht mehr in der Lage, seinen Vater angemessen zu pflegen. Er braucht dringend einen Ersatz für die Pflege seines Vaters, weil dieser kaum mehr laufen und geschweige denn Essen zubereiten oder einkaufen gehen kann.

 

Herr Bleibtreu erinnert sich, in der Werbung eines Pflegedienstes gehört zu haben, dass es die Möglichkeit gibt, für einen kurzen Zeitraum eine Ersatzpflegekraft in Anspruch zu nehmen. Herr Bleibtreu wendet sich an einen nahegelegenen  Pflegedienst und erfährt, dass es im Rahmen der herkömmlichen Verhinderungspflege möglich ist, dass die Pflege seines Vaters für 28 Tage von einer Pflegekraft eines Pflegedienstes übernommen wird. Da er für etwa genau diesen Zeitraum ausfallen wird, beschließt er sich, die Leistung der Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.

 

Nach Ablauf der 28 Tage ist sein Armbruch so weit verheilt, dass er sich wieder alleine um die Pflege seines Vaters kümmern kann. Von seinem Vater erfährt er, dass dieser sehr zufrieden mit der Ersatzpflegekraft war. Auch die kurze Auszeit von der anstrengenden Pflege seines Vaters hat Herrn Bleibtreu gut gefallen. Er beschließt, von nun an die Verhinderungspflege öfter in Anspruch zu nehmen, um sich einmal pro Jahr oder stundenweise eine kurze Pause von der Pflege zu nehmen.

 
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